Wenn der Besitz von Waffen rechtlich geregelt werden muss – wir beraten, vertreten und begleiten im Verfahren.
Sie stehen vor einer Entscheidung oder einem laufenden Verfahren? Wir prüfen Unterlagen, klären Ihre Lage und vertreten Sie gegenüber der Behörde – strukturiert, zielführend und diskret.

Das österreichische Waffengesetz betrifft den Erwerb, Besitz, Transport, die Verwahrung und Verwendung von Schusswaffen. Es gilt für Privatpersonen, Jäger, Sportschützen, Sicherheitsdienste und Sammler. Typische Anliegen sind: Antragstellung, Auflagen, Entzug, sichere Verwahrung oder Beschwerden gegen Bescheide. Wir helfen bei Verfahren, begleiten Rechtsmittelwege und prüfen behördliche Entscheidungen – mit dem Ziel, Ihre Rechte zu wahren.




Wir begleiten Sie bei der Antragstellung für waffenrechtliche Bewilligungen, prüfen Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, vertreten Sie in Entziehungsverfahren und bereiten Beschwerden an Verwaltungsgerichte vor. Auch bei Fragen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung, bei Nachschulungen oder Konflikten mit Behörden stehen wir an Ihrer Seite. Unser Ziel ist, Ihre Berechtigung zu sichern oder zurückzuerlangen – nachvollziehbar und rechtlich abgesichert.
Wir analysieren Ihre Situation, beraten zu Erfolgsaussichten und begleiten Sie im gesamten Verfahren – sachlich, verlässlich, individuell.
Viele unserer Mandanten haben ähnliche Fragen, bevor sie sich zu einer Kontaktaufnahme entscheiden. Hier beantworten wir jene Punkte, die in der Praxis besonders häufig auftauchen – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Volljährige Personen, die als verlässlich und geeignet gelten, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragen. Wir klären, ob Sie die Kriterien erfüllen und begleiten alle Verfahrensschritte.
Darunter versteht man u. a. einen stabilen Gesundheitszustand, keine Vorstrafen und einen konfliktfreien Umgang mit Behörden. Wir helfen, potenzielle Bedenken auszuräumen und Ihre Eignung rechtlich darzulegen.
In der Regel gilt eine zweiwöchige Frist ab Zustellung des Bescheids. Wir stellen sicher, dass Ihre Eingabe vollständig, fristgerecht und formal korrekt eingebracht wird.
Jede Maßnahme muss begründet, verhältnismäßig und überprüfbar sein. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und vertreten Sie im Verfahren – mit Argumentation, Belegen und Erfahrung.
Ja. Gegen negative Bescheide kann Beschwerde erhoben werden. Wir prüfen den Ablehnungsgrund und legen fristgerecht ein Rechtsmittel ein.
Wir besprechen Ihre Aktenlage, mögliche Rückfragen und rechtliche Argumente – damit Sie strukturiert und vorbereitet auftreten.
Die Kosten richten sich nach Komplexität und Umfang. Wir informieren vorab transparent und zeigen, wie sich rechtliche Vertretung wirtschaftlich sinnvoll einsetzen lässt.
Sie möchten sich absichern, brauchen Einschätzung oder stecken mitten in einem Verfahren? Als Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt ist es unser Anspruch, Ihnen Struktur, realistische Optionen und persönliche Begleitung zu bieten.