Vorsorge­vollmachten und Patienten­verfügungen

Wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können – wir sorgen dafür, dass Ihre Wünsche respektiert werden.

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Fragen zur rechtlichen Vorsorge?

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Sie möchten festlegen, wer in Ihrem Sinne handeln darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind? Wir klären rechtliche Rahmenbedingungen und unterstützen bei der Erstellung aller nötigen Unterlagen – diskret, verständlich und professionell.

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Was bedeutet rechtliche Vorsorge?

Kurz erklärt.

Rechtliche Vorsorge umfasst Maßnahmen, mit denen Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit für zukünftige Fälle absichern. Dazu gehören insbesondere die Vorsorgevollmacht – für rechtliche, finanzielle und persönliche Belange – und die Patientenverfügung, in der Sie medizinische Maßnahmen regeln. Ziel ist es, Fremdbestimmung zu vermeiden und Ihre Selbstbestimmung abzusichern. Wir zeigen, wie Sie das rechtssicher umsetzen.

Vertrauen

Wir hören zu, analysieren Ihre Wünsche und entwickeln passende Lösungen – verständlich und auf Augenhöhe.

Lösungsorientiert

Ob Neuerrichtung, Aktualisierung oder Registrierung – wir begleiten jeden Schritt, damit Ihre Vorsorge wirkt, wenn sie gebraucht wird.

Persönlich

Ihr Leben ist individuell – Ihre Vorsorge sollte es auch sein. Wir erstellen maßgeschneiderte Unterlagen – mit Blick auf Ihre Werte und Prioritäten.
Was bedeutet das genau?

im Detail.

Wir beraten Sie zur Erstellung und Registrierung Ihrer Dokumente:

Vorsorgevollmacht: Wer darf Sie vertreten? In welchen Bereichen? Wie wird die Vollmacht aktiviert? Was ist im ÖZVV zu beachten?
Patientenverfügung: Welche medizinischen Eingriffe wünschen Sie, welche lehnen Sie ab? Wie wird sie bindend? Wann muss sie erneuert werden?

Wir klären alle Formalitäten, arbeiten mit Notaren oder Ärzten zusammen und sorgen für rechtssichere Dokumente – individuell, auffindbar und nachvollziehbar.

Sie wollen mehr wissen?

Lassen Sie sich beraten.

Ob zur ersten Orientierung, zur Überarbeitung bestehender Vollmachten oder zur langfristigen Planung – wir beraten Sie umsichtig, nachvollziehbar und mit Erfahrung.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere FAQs.

Viele unserer Mandanten haben ähnliche Fragen, bevor sie sich zu einer Kontaktaufnahme entscheiden. Hier beantworten wir jene Punkte, die in der Praxis besonders häufig auftauchen – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtlich verbindliches Dokument, mit dem Sie im Voraus festlegen, wer Sie vertreten darf, falls Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Die beauftragte Person kann dann im medizinischen, rechtlichen oder finanziellen Bereich in Ihrem Namen handeln. Wir helfen Ihnen, eine wirksame und klare Vollmacht zu erstellen, die Ihre Wünsche rechtlich sichert.

Eine Patientenverfügung dokumentiert Ihre medizinischen Behandlungswünsche für den Fall, dass Sie keine Entscheidungen mehr treffen können – etwa bei Bewusstlosigkeit oder schwerer Erkrankung. Sie wird wirksam, wenn Sie entscheidungsunfähig sind, und richtet sich vorrangig an Ärzte und Pflegepersonal. Wir beraten, welche Inhalte sinnvoll sind und wie Sie die Verfügung registrieren können.

Die Erstellung erfolgt schriftlich und muss durch eine Notarin oder einen Notar bestätigt werden. Anschließend wird sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen. Erst mit dieser Registrierung kann sie im Notfall rasch abgerufen und angewendet werden. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt und sorgen für rechtssichere Umsetzung.

Darin regeln Sie Ihre Haltung zu medizinischen Eingriffen wie künstlicher Ernährung, Wiederbelebung oder lebenserhaltenden Maßnahmen. Zusätzlich sollten Wünsche zur Schmerzbehandlung oder Organspende berücksichtigt werden. Wir helfen, die Inhalte eindeutig und wirksam zu formulieren – abgestimmt auf Ihre Werte.

Damit medizinische und rechtliche Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden, sollten Sie frühzeitig eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung errichten. So können Sie eine Vertrauensperson bestimmen und Ihre Behandlungswünsche klar dokumentieren. Wir unterstützen Sie dabei, diese Unterlagen rechtssicher und individuell zu gestalten – bevor andere für Sie entscheiden müssen.

Beide Dokumente sind grundsätzlich zeitlich unbefristet gültig, sollten aber regelmäßig überprüft und aktualisiert werden – etwa alle 3–5 Jahre oder bei geänderten Lebensumständen. Wir beraten zu Form, Gültigkeit und sinnvollen Anpassungen.

Ja – jederzeit, solange Sie entscheidungsfähig sind. Änderungen müssen dokumentiert und neu registriert werden. Wir helfen bei Anpassungen und sorgen dafür, dass nur die aktuelle Version rechtlich zählt.

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Verantwortung übernehmen – das ist unser Job.

Sie möchten sich absichern, brauchen Einschätzung oder stecken mitten in einem Verfahren? Als Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt ist es unser Anspruch, Ihnen Struktur, realistische Optionen und persönliche Begleitung zu bieten.

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