Wenn ein Bescheid rechtliche Folgen hat – wir begleiten Sie durch das Verfahren und vertreten Ihre Position.
Sie haben eine Aufforderung zur Stellungnahme oder bereits einen Strafbescheid erhalten? Wir prüfen Ihre Unterlagen, klären Fristen und vertreten Sie im Verfahren – mit Erfahrung, Weitblick und Nachdruck.

Dieses Verfahren betrifft Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Pflichten – etwa im Arbeits-, Umwelt-, Verkehrs- oder Gewerbebereich. Dabei handelt es sich nicht um ein gerichtliches Verfahren, sondern um ein behördliches. Die Strafen können dennoch empfindlich sein. Wir helfen, Einsprüche zu formulieren, Verfahren korrekt zu führen und Strafen abzumildern oder zu verhindern.




Wir prüfen Bescheide, analysieren Tatvorwürfe und Fristen, formulieren Rechtfertigungen oder Einsprüche und vertreten Sie gegenüber den zuständigen Behörden. Auch bei mündlichen Verhandlungen, Beschwerdeverfahren oder drohenden Einträgen ins Strafregister stehen wir an Ihrer Seite. Unser Ziel: eine rechtssichere, nachvollziehbare und wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Wir begleiten Sie von der ersten Information bis zur Verfahrensentscheidung. So vermeiden Sie Fristversäumnisse, überhöhte Strafen oder unnötige Eintragungen.
Viele unserer Mandanten haben ähnliche Fragen, bevor sie sich zu einer Kontaktaufnahme entscheiden. Hier beantworten wir jene Punkte, die in der Praxis besonders häufig auftauchen – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Ein Verwaltungsstrafverfahren dient der Sanktion von Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Pflichten. Es betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und kann bei Verstößen gegen Meldepflichten, Umweltauflagen, Arbeitnehmerschutz oder Betriebsauflagen eingeleitet werden. Wir prüfen, ob ein Vorgehen gegen den Bescheid sinnvoll ist und begleiten Sie durch das Verfahren.
Je nach Gesetz und Schwere des Verstoßes können Geldstrafen und Betriebsschließungen folgen. Auch gewerberechtliche Maßnahmen sind möglich. Wir helfen, überzogene Strafen abzuwehren oder zu mildern und das Verfahren aktiv zu gestalten.
Ein fehlerhafter Bescheid kann formale Mängel (z. B. fehlende Begründung) oder inhaltliche Fehler (z. B. falsche Sachverhaltsdarstellung) enthalten. Wir analysieren, ob sich ein Einspruch lohnt, und setzen diesen rechtzeitig und begründet durch.
Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel 14 Tage ab Zustellung. Nach Fristversäumnis wird der Bescheid rechtskräftig. Wir sorgen für eine rechtzeitige Reaktion – schriftlich, korrekt und mit klarem Ziel.
Neben der angedrohten Strafe entstehen auch Verfahrenskosten. Unsere Vertretung rechnen wir transparent ab – oft lassen sich durch frühzeitiges Eingreifen sowohl Kosten als auch negative Konsequenzen deutlich verringern.
Ja. Besonders in den Bereichen Gewerbe, Umwelt und Arbeitnehmerschutz. Dabei haften unter Umständen auch verantwortliche Organe persönlich. Wir vertreten sowohl Unternehmen als auch deren Geschäftsführer – nachvollziehbar, diskret und effizient.
Je nach Verfahrensstand: Einspruch, Beschwerde oder Wiederaufnahme etc. Wir klären die Optionen und begleiten Sie durch alle Instanzen – mit dem Ziel, die Belastung zu reduzieren und das Verfahren sachlich zu lösen.
Sie möchten sich absichern, brauchen Einschätzung oder stecken mitten in einem Verfahren? Als Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt ist es unser Anspruch, Ihnen Struktur, realistische Optionen und persönliche Begleitung zu bieten.