Versicherungsrecht

Wenn Versicherungsfälle rechtliche Folgen haben – wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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Sie sind mit einer Ablehnung konfrontiert oder wollen sich vorab zu Vertragsinhalten absichern? Wir prüfen Ihre Lage, erklären Handlungsmöglichkeiten und vertreten Ihre Interessen im direkten Kontakt mit dem Anbieter oder vor Gericht.

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Was bedeutet Versicherungsrecht?

Kurz erklärt.

Dieses Rechtsgebiet regelt die Beziehung zwischen versicherten Personen und Versicherungsträgern. Es betrifft unter anderem die Auslegung von Verträgen, Rechte im Schadensfall sowie Fristen und Nachweispflichten. Grundlage ist in Österreich vor allem das Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), ergänzt durch das ABGB. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und Ihre Rechte wirksam geltend zu machen.

Vertrauen

Wir hören zu, stellen die richtigen Fragen und beraten Sie auf Augenhöhe – nachvollziehbar und zielgerichtet.

Lösungsorientiert

Ob Leistungsprüfung, Verhandlung oder gerichtliche Auseinandersetzung – wir entwickeln konkrete Strategien für Ihre Situation.

Persönlich

Ihr Anliegen steht im Mittelpunkt. Wir begleiten Sie direkt – verlässlich, erreichbar und sachlich.
Was bedeutet das genau?

Im Detail.

Wir unterstützen bei Ansprüchen gegenüber privaten und gesetzlichen Anbietern – etwa in der Kranken-, Lebens-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsvorsorge. Wir analysieren Vertragsunterlagen, prüfen Ablehnungsbegründungen und setzen Ihre Rechte durch – schriftlich oder im Verfahren. Auch bei Streitigkeiten rund um Leistungen, Meldepflichten oder Obliegenheitsverletzungen stehen wir an Ihrer Seite.

Sie wollen mehr wissen?

Lassen Sie sich beraten.

Je früher Sie rechtliche Sicherheit schaffen, desto besser. Wir bewerten Ihre Situation, klären Erfolgsaussichten und vertreten Sie – vom ersten Widerspruch bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere FAQs.

Viele unserer Mandanten haben ähnliche Fragen, bevor sie sich zu einer Kontaktaufnahme entscheiden. Hier beantworten wir jene Punkte, die in der Praxis besonders häufig auftauchen – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.

Ein Versicherungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, durch die sich ein Versicherungsunternehmen zur Zahlung einer bestimmten Leistung im Schadensfall verpflichtet – etwa zur Kostenübernahme bei Unfall, Krankheit oder Sachschaden. Voraussetzung für die Gültigkeit ist die Annahme des Antrags durch die Versicherung und die Ausstellung der Polizze. Wir prüfen für Sie, ob der Vertrag rechtlich korrekt zustande gekommen ist und was tatsächlich gedeckt ist.

Eine Ablehnung sollte nie ungeprüft hingenommen werden. Häufig berufen sich Versicherer auf Ausschlussklauseln oder unvollständige Angaben. Wir analysieren die Begründung, prüfen die Sach- und Rechtslage und zeigen auf, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Oft kann schon ein außergerichtliches Schreiben Wirkung zeigen.

Neben der allgemeinen dreijährigen Verjährungsfrist ab Kenntnis von Schaden und Anspruch gibt es oft kurze vertragliche Fristen – etwa zur Schadenmeldung oder zum Widerspruch. Versäumnisse können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Wir identifizieren alle Fristen, wahren Ihre Rechte und agieren rechtzeitig.

Obliegenheiten sind vertraglich vereinbarte Nebenpflichten – wie etwa die sofortige Schadenmeldung, wahrheitsgemäße Angaben oder Mitwirkungspflichten bei der Schadenabwicklung. Werden sie verletzt, droht eine Kürzung oder komplette Ablehnung der Leistung. Wir prüfen, ob die Sanktion rechtens ist und ob eine nachträgliche Korrektur möglich ist.

Wir beraten Sie bei Auseinandersetzungen in der Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Haushaltsversicherung, Rechtsschutzversicherung, Kfz-Versicherung sowie Betriebs- und Produkthaftung. Ob privat oder betrieblich: Wir setzen Ihre Rechte durch.

Wir starten mit einer ausführlichen Prüfung Ihrer Unterlagen und informieren Sie transparent über Chancen und Risiken. Anschließend nehmen wir Kontakt mit dem Versicherer auf, fordern Unterlagen ein und setzen Ihre Ansprüche durch – gegebenenfalls mit Unterstützung durch Sachverständige oder gerichtliche Schritte.

Häufig ja – insbesondere bei Streitigkeiten im Bereich Kfz-, Haushalts- oder Unfallversicherung. Wir stellen für Sie eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung und beraten, wie Sie ohne finanzielles Risiko vorgehen können. Auch bei unklarer Vertragslage helfen wir weiter.

Kontaktieren Sie uns

Verantwortung übernehmen – das ist unser Job.

Sie möchten sich absichern, brauchen Einschätzung oder stecken mitten in einem Verfahren? Als Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt ist es unser Anspruch, Ihnen Struktur, realistische Optionen und persönliche Begleitung zu bieten.

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