Wenn Unternehmen strafrechtlich ins Visier geraten – wir vertreten Sie im Verfahren nach dem VbVG
Ob Vorwurf einer Aufsichtspflichtverletzung, ein Verhalten von Mitarbeitern oder organisatorische Mängel – wir klären Ihre Rolle und begleiten Sie im Verfahren.

Wird einem Unternehmen eine strafbare Handlung zugerechnet – etwa durch das Verhalten eines Entscheidungsträgers oder Mitarbeiters –, kann gegen das Unternehmen selbst ein Verfahren nach dem VbVG eingeleitet werden. Es drohen Geldbußen, Auflagen und Reputationsschäden. Wir prüfen, ob eine Haftung überhaupt gegeben ist, analysieren interne Abläufe und vertreten Ihr Unternehmen im Kontakt mit der Staatsanwaltschaft und vor Gericht.




Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Verbandsverantwortung erfüllt sind, ob etwa im Betrieb Kontrollpflichten verletzt oder Straftaten nicht verhindert wurden. Auf dieser Grundlage entwickeln wir ein Verteidigungskonzept, das interne Dokumentationen, Compliance-Strukturen und organisatorische Prozesse berücksichtigt. Im Austausch mit den Behörden zielen wir auf eine Verfahrenseinstellung, Diversion oder – wenn notwendig – eine fundierte Verteidigung vor Gericht. Dabei koordinieren wir auch mit internen Ansprechpartnern und externen Beratern – für eine durchgängige rechtliche Absicherung.
Ein Verfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz verlangt schnelle, durchdachte Entscheidungen. Wir analysieren Ihre Lage und zeigen, wie Sie reagieren sollten.
Viele unserer Mandanten haben ähnliche Fragen, bevor sie sich zu einer Kontaktaufnahme entscheiden. Hier beantworten wir jene Punkte, die in der Praxis besonders häufig auftauchen – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Das VbVG regelt, unter welchen Voraussetzungen juristische Personen in Österreich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können – etwa bei Straftaten von Entscheidungsträgern oder Mitarbeitern im Einflussbereich des Unternehmens.
Wenn eine Straftat im Interesse des Unternehmens begangen wurde oder wenn das Unternehmen durch mangelhafte Aufsicht eine Tat ermöglicht hat. Wir prüfen, ob ein solcher Zusammenhang überhaupt gegeben ist.
Das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft eingeleitet und kann zu Geldbußen, Auflagen oder anderen Maßnahmen führen. Wir begleiten Ihr Unternehmen ab dem ersten Schritt – von der Einvernahme bis zur Hauptverhandlung.
Während sich klassische Strafverfahren gegen natürliche Personen richten, betrifft das VbVG juristische Personen. Es geht also nicht um persönliche Schuld, sondern um organisatorische Verantwortung.
Durch lückenlose Aufklärung, Aufzeigen funktionierender Compliance-Strukturen und fundierte juristische Argumentation. Wir strukturieren Ihre Verteidigung auf Basis der Ermittlungsakten und innerbetrieblichen Abläufe.
Je nach Schwere der Tat drohen empfindliche Geldbußen, Rückzahlungen oder Maßnahmen wie interne Reorganisationspflichten. Wir prüfen, wie sich Folgen vermeiden oder abmildern lassen
Ja – etwa bei geringer Schuld, Wiedergutmachung oder organisatorischen Verbesserungen. Wir arbeiten auf eine Einstellung hin oder verhandeln eine diversionelle Lösung, falls sinnvoll.
Sie möchten sich absichern, brauchen Einschätzung oder stecken mitten in einem Verfahren? Als Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt ist es unser Anspruch, Ihnen Struktur, realistische Optionen und persönliche Begleitung zu bieten.