Wenn strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen – wir verteidigen Sie im Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren oder haben bereits Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft? Wir analysieren die Vorwürfe, prüfen Akten, beraten zur Strategie und vertreten Sie – sachlich, professionell und auf Augenhöhe.

Strafverteidigung ist die anwaltliche Begleitung in allen Phasen eines Strafverfahrens – von der ersten Information über ein Ermittlungsverfahren bis zur Verteidigung in der Hauptverhandlung. Dabei geht es um mehr als nur juristische Fachkenntnis: Wir schützen Ihre Rechte, prüfen die Verhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen und setzen uns für faire Verfahren und angemessene Ergebnisse ein. Je früher Sie uns einschalten, desto besser.




Wir stehen Ihnen bei Vorladung, Vernehmung, Anklage, Hausdurchsuchung oder in der Hauptverhandlung zur Seite. Dabei beantragen wir Akteneinsicht, prüfen Beweise, verfassen Stellungnahmen und begleiten Sie zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Auch im Zusammenhang mit Diversion, Rücktritt von der Verfolgung entwickeln wir geeignete Strategien – mit dem Ziel, das Verfahren frühzeitig zu beeinflussen und negative Konsequenzen zu vermeiden.
Strafverfahren verlaufen selten wie geplant – umso wichtiger ist frühzeitige, professionelle Verteidigung. Wir schützen Ihre Rechte und begleiten Sie durch jede Phase des Verfahrens.
Viele unserer Mandanten haben ähnliche Fragen, bevor sie sich zu einer Kontaktaufnahme entscheiden. Hier beantworten wir jene Punkte, die in der Praxis besonders häufig auftauchen – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Ein Ermittlungsverfahren beginnt mit dem Verdacht einer Straftat – meist nach Anzeige. Polizei und Staatsanwaltschaft sammeln Beweise, vernehmen Zeugen oder Beschuldigte. Wir prüfen alle Maßnahmen, schützen Ihre Rechte und bereiten Sie auf jedes Gespräch vor.
Eine Aussageverweigerung darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Wir prüfen, ob eine Aussage sinnvoll ist – und begleiten Sie bei Bedarf.
Es umfasst Ermittlungen, Anklage, Hauptverhandlung und Urteil. In vielen Fällen gibt es Optionen zur Verfahrenseinstellung oder Diversion. Wir begleiten Sie in jeder Phase – und prüfen, wie sich das Verfahren möglichst positiv gestalten lässt.
Diversion ist eine Verfahrensbeendigung ohne Schuldspruch – z. B. durch Geldbuße, gemeinnützige Leistung oder anderen Tätigkeiten. Sie ist freiwillig und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir prüfen, ob eine Diversion für Sie sinnvoll und erreichbar ist.
Dann ist professionelle Verteidigung besonders wichtig. Wir helfen, Beweise zu sichern, Vorwürfe zu widerlegen und eine Entlastung zu erreichen – mit dem Ziel der Einstellung oder eines Freispruchs.
Je nach Vorwurf: Geldstrafe, bedingte oder unbedingte Haft, Führerscheinentzug oder andere Auflagen. Wir entwickeln realistische Verteidigungsstrategien und vertreten Sie auch bei Strafzumessung oder Berufung.
Sofort. Viele Fristen im Strafrecht sind kurz – Einspruch, Beschwerde oder Rechtsmittel müssen rasch erfolgen. Frühzeitige Beratung verbessert Ihre Chancen erheblich.
Sie möchten sich absichern, brauchen Einschätzung oder stecken mitten in einem Verfahren? Als Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt ist es unser Anspruch, Ihnen Struktur, realistische Optionen und persönliche Begleitung zu bieten.