Schulden­regulierungs­verfahren

Wenn Schulden den Alltag bestimmen – wir begleiten Sie auf dem Weg zur Entschuldung.

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Sie wollen Ihre Situation ordnen oder stehen bereits im Verfahren? Wir analysieren Ihre Lage, erklären die nächsten Schritte und vertreten Sie zuverlässig – persönlich, diskret und mit Überblick.

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Was bedeutet gerichtliche Entschuldung?

Kurz erklärt.

Das Verfahren ermöglicht überschuldeten Privatpersonen eine gesetzlich geregelte Rückführung von Schulden. Dabei wird ein Zahlungsplan erstellt oder ein Abschöpfungsverfahren durchgeführt. Ziel ist die Restschuldbefreiung. Wir unterstützen bei der Vorbereitung und begleiten Sie rechtlich durch den gesamten Ablauf.

Erfahrung

Wir unterstützen Mandanten seit Jahren im Verfahren – mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und sicherem Blick auf das Ziel.

Strukturiert

Wir bereiten alle Unterlagen vor, stellen den Antrag fristgerecht ein und begleiten Sie bis zur Entscheidung des Gerichts.

Persönlich

Finanzielle Belastung betrifft oft mehr als Zahlen. Wir hören zu und bleiben während des gesamten Verfahrens erreichbar.
Was bedeutet das genau?

Im Detail.

Der Ablauf beginnt mit der Erhebung Ihrer finanziellen Situation: Gläubigerliste, Einkommen, Vermögen. Danach folgt die Antragstellung beim Gericht. Wir prüfen, ob ein Zahlungsplan realistisch ist oder ein Abschöpfungsverfahren notwendig wird, und übernehmen die rechtliche Vertretung – vom Erstkontakt bis zur Entschuldung.

Sie wollen mehr wissen?

Lassen Sie sich beraten.

Wir zeigen, wie ein gerichtliches Verfahren funktioniert, welche Unterlagen nötig sind und wie sich Ihre Chancen auf einen schuldenfreien Neustart verbessern lassen.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere FAQs.

Viele unserer Mandanten haben ähnliche Fragen, bevor sie sich zu einer Kontaktaufnahme entscheiden. Hier beantworten wir jene Punkte, die in der Praxis besonders häufig auftauchen – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.

Ein gerichtliches Verfahren zur Entschuldung, das verschuldeten Privatpersonen eine Rückzahlung der Schulden in geordnetem Rahmen oder die Möglichkeit der Restschuldbefreiung bietet. Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und begleiten Sie von Anfang bis Ende.

Sobald laufende Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können und außergerichtliche Einigungen gescheitert sind. Frühzeitige Beratung verbessert die Erfolgschancen und hilft, Risiken zu vermeiden.

Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung beim Bezirksgericht. Danach wird geprüft, ob ein Zahlungsplan mit Gläubigern möglich ist. Andernfalls erfolgt ein Abschöpfungsverfahren. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt – rechtlich wie organisatorisch.

Nach Durchführung aller Verfahrensschritte und Erfüllung gesetzlicher Auflagen können verbleibende Schulden erlassen werden. Wir zeigen, wie Sie dieses Ziel erreichen und was zu beachten ist.

Wir geben eine realistische Einschätzung für Ihren konkreten Fall und helfen, Fristen und Auflagen einzuhalten.

Benötigt werden z. B. Lohn- und Einkommensnachweise, eine vollständige Gläubigerliste, Haushaltsbudget sowie Angaben zu bestehenden Vermögenswerten. Wir helfen bei der Zusammenstellung und prüfen die Vollständigkeit.

Die Kanzlei factum Rechtsanwalts GmbH. Wir beraten, strukturieren den Antrag, vertreten Sie im Verfahren und bleiben während des gesamten Ablaufs Ihr Ansprechpartner – professionell, menschlich und lösungsorientiert.

Kontaktieren Sie uns

Verantwortung übernehmen – das ist unser Job.

Sie möchten sich absichern, brauchen Einschätzung oder stecken mitten in einem Verfahren? Als Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt ist es unser Anspruch, Ihnen Struktur, realistische Optionen und persönliche Begleitung zu bieten.

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