Sanierungs­verfahren

Wenn Zahlungsprobleme strukturiert gelöst werden müssen – wir begleiten Sie durch das gerichtliche Verfahren.

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Sie wollen einen Antrag stellen oder Gläubiger überzeugen? Wir prüfen Ihre Situation, helfen bei der Erstellung des Plans und vertreten Sie im Verfahren – sachlich, realistisch, mit wirtschaftlichem Fokus.

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Was ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren?

Kurz erklärt.

Es handelt sich um ein geordnetes Verfahren zur Restrukturierung – vor allem für Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten. Ziel ist es, über einen Sanierungsplan mit den Gläubigern eine Einigung zu erzielen und den Betrieb fortzuführen. Wir prüfen Voraussetzungen, erstellen Unterlagen und begleiten durch alle Phasen – von der Antragstellung bis zur Bestätigung durch das Gericht.

Erfahrung

Wir vertreten Unternehmer und Geschäftsführer seit Jahren bei wirtschaftlichen Umstrukturierungen – gerichtlich wie außergerichtlich.

Strukturiert

Wir analysieren Ausgangslage, erstellen Sanierungspläne und begleiten alle Schritte bis zur gerichtlichen Zustimmung.

Persönlich

Entscheidungen unter wirtschaftlichem Druck brauchen Orientierung. Wir beraten lösungsorientiert und bleiben erreichbar.
Was bedeutet das genau?

Im Detail.

Ein Sanierungsverfahren ermöglicht eine kontrollierte Neuausrichtung bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Wir analysieren Ihre Lage, prüfen Handlungsspielräume und erstellen gemeinsam einen Plan zur Entschuldung. Dabei begleiten wir Sie rechtlich durch den gesamten Ablauf – vom Antrag über die Gläubigerabstimmung bis zur Verfahrensbeendigung. Ziel ist es, Ihr Unternehmen zu stabilisieren, Haftungsrisiken zu reduzieren und eine tragfähige Lösung zu erzielen.

Sie wollen mehr wissen?

Lassen Sie sich beraten.

Wir prüfen, ob ein gerichtlicher Restrukturierungsweg sinnvoll ist – und zeigen, wie Sie Ihr Unternehmen durch klare Entscheidungen stabilisieren können.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere FAQs.

Viele unserer Mandanten haben ähnliche Fragen, bevor sie sich zu einer Kontaktaufnahme entscheiden. Hier beantworten wir jene Punkte, die in der Praxis besonders häufig auftauchen – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.

Es handelt sich um ein gerichtliches Verfahren, das es Unternehmen ermöglicht, sich durch Gläubigervereinbarung vor dem Konkurs zu retten. Ziel ist die geordnete Rückzahlung eines Teils der Schulden bei gleichzeitigem Fortbestand des Betriebs. Wir beraten zu Voraussetzungen, Abläufen und erstellen die nötigen Unterlagen.

Wenn Zahlungsprobleme absehbar sind, aber realistische Chancen auf Fortführung bestehen. Ein strukturierter Plan kann oft Vertrauen schaffen und eine Zerschlagung verhindern. Wir analysieren frühzeitig, ob ein solcher Weg für Ihr Unternehmen tragbar ist.

Der Plan enthält ein Angebot an die Gläubiger – meist eine prozentuale Rückzahlung über einen bestimmten Zeitraum. Wir helfen bei der wirtschaftlichen Planung, juristischen Formulierung und fristgerechten Einbringung.

Der Betrieb bleibt erhalten, Haftungsrisiken werden reduziert, und der Imageschaden ist geringer als bei einer Betriebsschließung. Wir prüfen, ob diese Vorteile in Ihrem Fall umsetzbar sind.

Die Dauer liegt je nach Gläubigerstruktur und Unternehmensgröße. Wir begleiten Sie durch alle Schritte – vom Antrag bis zur gerichtlichen Bestätigung.

Dann kann das Verfahren in ein Konkursverfahren übergehen. Wir helfen, realistische Quoten zu verhandeln und ein Scheitern möglichst zu vermeiden.

Die Juristen der Kanzlei factum Rechtsanwalts GmbH. Wir beraten zur Auswahl des Verfahrens, stimmen die Strategie mit Ihnen ab und vertreten Sie vor Gericht und gegenüber Gläubigern – rechtlich abgesichert und wirtschaftlich denkend.

Kontaktieren Sie uns

Verantwortung übernehmen – das ist unser Job.

Sie möchten sich absichern, brauchen Einschätzung oder stecken mitten in einem Verfahren? Als Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt ist es unser Anspruch, Ihnen Struktur, realistische Optionen und persönliche Begleitung zu bieten.

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