Wenn Gesellschaftertreffen zur Herausforderung werden – wir vertreten Ihre Interessen rechtlich überzeugend und durchsetzungsstark.
Sie sind mit einem Gesellschafterbeschluss nicht einverstanden oder benötigen rechtliche Unterstützung bei der Generalversammlung? Wir prüfen Ihre Lage und entwickeln eine durchdachte Strategie – lösungsorientiert und wirtschaftlich sinnvoll.

Die anwaltliche Begleitung bei Gesellschafterversammlungen umfasst die rechtliche Unterstützung von Beteiligten im Rahmen wichtiger Entscheidungen und Beschlüsse. Dazu zählen u. a. Stimmrechte, Vetorechte, die formgerechte Einladung, Abstimmungsmodalitäten und die Anfechtung von Beschlüssen bei Rechtsverstößen. Wir vertreten Ihre Interessen – ob als Mehrheit, Minderheit oder Geschäftsführung – mit dem Ziel, Ihre Position rechtlich zu sichern und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.




Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung auf die Generalversammlung, klären Beteiligungsrechte, prüfen die Rechtmäßigkeit von Einladungen oder Tagesordnungspunkten und vertreten Sie in der Versammlung selbst – persönlich oder durch Vollmacht. Auch nach der Sitzung übernehmen wir die Prüfung und gegebenenfalls Anfechtung von Beschlüssen, die gegen gesetzliche oder vertragliche Vorschriften verstoßen. Unser Ziel ist die rechtliche Absicherung Ihrer Position – ohne Eskalation, aber mit strukturierter Strategie.
Wir begleiten Sie rechtlich durch Gesellschafterversammlungen – mit klarem Blick auf Ihre Interessen, strukturiert und erfahren in Auseinandersetzungen.
Viele unserer Mandanten haben ähnliche Fragen, bevor sie sich zu einer Kontaktaufnahme entscheiden. Hier beantworten wir jene Punkte, die in der Praxis besonders häufig auftauchen – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Immer dann, wenn Beschlüsse drohen, die Ihre Gesellschafterrechte einschränken – etwa durch Stimmentzug, Ausschluss, Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen. Wir prüfen Risiken, vertreten Sie aktiv in der Versammlung oder übernehmen Ihre Vertretung mit Vollmacht – rechtlich abgesichert und strategisch geplant.
Fehler bei Form, Frist oder Inhalt der Einladung machen Beschlüsse anfechtbar – in manchen Fällen sogar nichtig. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Einberufung und leiten bei Bedarf rechtliche Schritte wie Anfechtung oder einstweilige Verfügung ein.
Über eine fristgebundene Beschlussanfechtung beim zuständigen Gericht. Wir klären die Erfolgsaussichten, sichern die Fristen und bereiten das Verfahren gründlich vor – mit dem Ziel, Ihre Gesellschafterrechte wiederherzustellen.
Gesellschafter dürfen nicht mitstimmen, wenn sie persönlich betroffen oder befangen sind. Wir prüfen, ob ein Stimmverbot vorliegt und setzen Ihre Rechte im Abstimmungsverfahren durch – insbesondere bei Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgebot.
Ja. Sie können eine schriftliche Vollmacht erteilen – etwa an uns. Wir treten für Sie auf, wahren Ihre Interessen inhaltlich und sorgen für rechtssichere Protokollierung der Versammlung.
Wir analysieren im Vorfeld Ihre Ausgangslage, begleiten die Vorbereitung und Tagesordnung, vertreten Sie vor Ort oder im Hintergrund, dokumentieren Abläufe und übernehmen – falls nötig – die rechtliche Nachbearbeitung. Ziel ist: Ihre Position sichern und mögliche Risiken frühzeitig abwehren.
Sie möchten sich absichern, brauchen Einschätzung oder stecken mitten in einem Verfahren? Als Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt ist es unser Anspruch, Ihnen Struktur, realistische Optionen und persönliche Begleitung zu bieten.