Wenn eine Straftat mehr als nur ein Verfahren auslöst – wir vertreten Ihre Interessen im gesamten Strafprozess.
Ob Schmerzengeld, Akteneinsicht oder Vertretung bei der Einvernahme – wir unterstützen Sie bei jedem Schritt und zeigen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

Als betroffene Person stehen Sie im Mittelpunkt eines Strafverfahrens – oft ohne zu wissen, welche Rechte Sie haben oder wie Sie sich einbringen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Rolle im Verfahren zu verstehen, begleiten Sie bei Anzeigen, Einvernahmen und Gerichtsterminen und sorgen dafür, dass Ihre Interessen nicht übersehen werden. Neben der psychischen Belastung bringt ein Strafverfahren viele organisatorische Fragen mit sich – wir schaffen Struktur und entlasten Sie rechtlich wie menschlich.




Je nach Fall kann es sinnvoll sein, zusätzlich zur Opfervertretung auch als Privatbeteiligter im Verfahren aufzutreten – etwa wenn Sie Schadenersatz oder Schmerzensgeld fordern möchten. Wir prüfen, ob ein solcher Schritt rechtlich möglich und strategisch sinnvoll ist. Darüber hinaus vertreten wir Sie bei Einvernahmen, koordinieren mit Behörden, bereiten Sie auf Aussagen vor und stellen sicher, dass Ihre Rolle im Verfahren gestärkt wird. Auch nach Abschluss des Strafverfahrens stehen wir an Ihrer Seite – etwa bei der Durchsetzung zugesprochener Ansprüche.
Ob als Zeuge, Opfer oder Beteiligter – wir erklären, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich im Verfahren sicher bewegen können.
Viele unserer Mandanten haben ähnliche Fragen, bevor sie sich zu einer Kontaktaufnahme entscheiden. Hier beantworten wir jene Punkte, die in der Praxis besonders häufig auftauchen – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.Die Opfervertretung umfasst die rechtliche Begleitung im gesamten Verfahren – unabhängig von Ansprüchen. Die Privatbeteiligung erlaubt zusätzlich die Geltendmachung von Schmerzengeld oder Schadenersatz direkt im Strafprozess.
Die Opfervertretung umfasst die rechtliche Begleitung im gesamten Verfahren – unabhängig von Ansprüchen. Die Privatbeteiligung erlaubt zusätzlich die Geltendmachung von Schmerzengeld oder Schadenersatz direkt im Strafprozess.
Idealerweise frühzeitig – etwa direkt nach Anzeigeerstattung oder sobald eine Ladung erfolgt. So können wir Sie gezielt vorbereiten und Ihre Rechte von Beginn an sichern.
Wir begleiten Sie bei allen Schritten: von der ersten Einvernahme über Anträge bis zur Hauptverhandlung. Dabei stimmen wir alle Maßnahmen eng mit Ihnen ab und vertreten Sie auch persönlich vor Ort.
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Wir beantragen Akteneinsicht für Sie und klären, welche Informationen für Ihre Entscheidung relevant sind.
Im Rahmen der Privatbeteiligung können Sie z. B. Schmerzengeld oder Ersatz von Behandlungskosten geltend machen. Wir prüfen Ihre Lage und stellen die nötigen Anträge.
In vielen Fällen ist eine persönliche Aussage notwendig – wir bereiten Sie sorgfältig darauf vor. In bestimmten Fällen kann jedoch auch eine schriftliche Aussage oder Vermeidung des Täterkontakts ermöglicht werden.
Das hängt vom Verfahren ab – von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Wir bleiben während des gesamten Zeitraums an Ihrer Seite, bis das Verfahren abgeschlossen oder Ihre Ansprüche gesichert sind.Privatbeteiligung & Opfervertretung | Rechtsanwalt Klagenfurt
Sie möchten sich absichern, brauchen Einschätzung oder stecken mitten in einem Verfahren? Als Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt ist es unser Anspruch, Ihnen Struktur, realistische Optionen und persönliche Begleitung zu bieten.