Wenn medizinische Behandlungen rechtliche Fragen aufwerfen – wir stehen Ihnen bei gesundheitlichen und juristischen Herausforderungen zur Seite.
Sie vermuten einen Behandlungsfehler oder wurden unzureichend informiert? Wir analysieren Ihre Ausgangslage, prüfen ärztliche Pflichtverletzungen und beraten zu den besten nächsten Schritten – professionell und menschlich.

Dieses Rechtsgebiet regelt die Beziehungen zwischen Ärzten, Patienten, Spitälern, Pflegeeinrichtungen sowie weiteren medizinischen Leistungserbringern. Es umfasst unter anderem Haftungsfragen bei Behandlungsfehlern, die Pflicht zur Aufklärung und die rechtliche Bedeutung medizinischer Dokumentation. Rechtsgrundlagen finden sich im ABGB und in spezialgesetzlichen Regelungen wie dem Krankenanstalten- oder Patientenverfügungsgesetz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte richtig einzuordnen und durchzusetzen.




Das Medizinrecht umfasst unter anderem Fehler bei Diagnose, Therapie oder Operationsdurchführung sowie fehlende oder mangelhafte Aufklärung. Wir prüfen ärztliche Unterlagen, ziehen Sachverständige hinzu, erheben Anspruchsgrundlagen und setzen Ihre Rechte konsequent durch – im Dialog mit Versicherungsträgern, medizinischen Einrichtungen oder im Gerichtsverfahren. Auch in sensiblen Fällen wie Geburtsschäden oder langfristigen gesundheitlichen Folgen sind wir an Ihrer Seite.
Wenn medizinische Entscheidungen rechtliche Konsequenzen haben, zählt jede Information. Wir klären die Erfolgsaussichten, zeigen Handlungsspielräume auf und begleiten Sie strukturiert – im Hintergrund oder mit Nachdruck, je nach Bedarf.
Viele unserer Mandanten haben ähnliche Fragen, bevor sie sich zu einer Kontaktaufnahme entscheiden. Hier beantworten wir jene Punkte, die in der Praxis besonders häufig auftauchen – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Maßnahme nicht dem anerkannten Standard der medizinischen Wissenschaft entspricht. Dazu zählen Diagnoseverzögerungen, falsche Medikation oder mangelhafte Dokumentation. Wir prüfen objektiv, ob ein Fehler vorliegt und welche rechtlichen Ansprüche sich daraus ergeben.
Bei einem nachgewiesenen Behandlungsfehler stehen Ihnen Ansprüche auf Schadenersatz (z. B. Verdienstausfall, Heilungskosten) und Schmerzengeld zu. Wir beraten zu Anspruchshöhe, Beweisführung und Verjährung – und unterstützen Sie bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Durchsetzung.
Der Nachweis erfolgt regelmäßig durch medizinische Gutachten. Wir beschaffen relevante Behandlungsunterlagen, werten sie juristisch aus und organisieren qualifizierte Begutachtungen – mit dem Ziel, Ihre Position zu stärken.
Patienten müssen vor jedem Eingriff über Risiken, Alternativen und Behandlungsverlauf informiert werden. Fehlt diese Aufklärung oder ist sie lückenhaft, kann auch ohne Behandlungsfehler eine Haftung bestehen. Wir prüfen die Aufklärungspflichtverletzung und deren rechtliche Folgen.
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Bei langfristigen Schäden oder verzögerter Aufdeckung können Ausnahmen gelten. Wir klären die individuelle Fristlage und sorgen für rechtzeitiges Handeln.
Unsere Leistungen sind transparent kalkuliert. Sie erfahren vorab, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen – abhängig von Umfang, Dokumentation und weiteren Schritten. In vielen Fällen ist eine erste Einschätzung pauschal möglich.
Ja, psychische Beeinträchtigungen wie Angststörungen, Depressionen oder posttraumatische Belastungsreaktionen können unter Umständen berücksichtigt werden. Voraussetzung ist ein nachweisbarer Zusammenhang zur Behandlung. Wir holen dazu auch psychologische Gutachten ein.
Sie möchten sich absichern, brauchen Einschätzung oder stecken mitten in einem Verfahren? Als Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt ist es unser Anspruch, Ihnen Struktur, realistische Optionen und persönliche Begleitung zu bieten.