Wenn die Zahlungsfähigkeit endet – wir prüfen Ihre Optionen und begleiten das Verfahren.
Sie überlegen, ein Verfahren zu starten oder haben bereits erste Schritte gesetzt? Wir klären mit Ihnen, was möglich ist, welche Alternativen es gibt und wie Sie wirtschaftlich handlungsfähig bleiben.

Das österreichische Insolvenzrecht regelt die gerichtliche Abwicklung von Zahlungsunfähigkeit – entweder in Form eines Sanierungsverfahrens oder durch Konkurs. Betroffen sind Unternehmen ebenso wie Privatpersonen. Ziel ist es, Schulden zu regulieren, Vermögen geordnet zu verwerten und eine wirtschaftliche Perspektive zu schaffen. Wir prüfen, welcher Weg für Ihre Situation der richtige ist, bereiten Anträge vor und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – verständlich, strukturiert und realistisch.




In der Praxis stellt sich oft die Frage: Insolvenz vermeiden oder bewusst einleiten? Wir analysieren Ihre finanzielle Gesamtsituation, prüfen Zahlungsfähigkeit, Vermögensverhältnisse und mögliche Gläubigervereinbarungen. Gemeinsam erarbeiten wir die passende Lösung – sei es durch eine außergerichtliche Einigung, ein gerichtliches Sanierungsverfahren oder einen Privatkonkurs. Wir begleiten Antragstellung, Kommunikation mit dem Gericht, Verhandlungen mit Gläubigern und unterstützen bei allen Schritten.
Wir erklären das Verfahren, prüfen Alternativen und zeigen, wie Sie aus einer wirtschaftlichen Schieflage heraus strukturiert vorgehen können.
Viele unserer Mandanten haben ähnliche Fragen, bevor sie sich zu einer Kontaktaufnahme entscheiden. Hier beantworten wir jene Punkte, die in der Praxis besonders häufig auftauchen – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Ein gerichtliches Verfahren zur Regulierung von Schulden bei Zahlungsunfähigkeit. Ziel ist es, Gläubiger zu bedienen, Vermögenswerte zu ordnen und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen. Wir prüfen, ob ein Sanierungsverfahren oder ein Konkursverfahren für Ihre Situation infrage kommt.
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Die Anmeldung kann freiwillig erfolgen oder bei Insolvenzreife verpflichtend sein. Wir beraten zur Antragstellung und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
Die Sanierung bietet die Chance, unter Auflagen weiter zu wirtschaften und Schulden schrittweise zu begleichen. Der Konkurs führt zur vollständigen Verwertung des Vermögens. Wir klären, welche Variante für Sie rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Notwendig sind u. a. eine aktuelle Gläubigerliste, Einkommensnachweise, Schuldenaufstellungen und ein Vermögensverzeichnis. Wir unterstützen bei der Zusammenstellung und der Einreichung beim zuständigen Gericht.
Ja, etwa durch außergerichtliche Zahlungsvereinbarungen oder einen Vergleich. Wir prüfen realistische Alternativen und helfen bei der Umsetzung.
Wir geben eine Einschätzung zur Dauer und begleiten Sie durch alle Phasen – von der Anmeldung bis zum Abschluss.
Bei erfolgreichem Abschluss erfolgt bei Privatpersonen meist die Restschuldbefreiung. Unternehmen können saniert oder geschlossen werden. Wir unterstützen Sie auch beim wirtschaftlichen Neustart nach dem Verfahren.
Sie möchten sich absichern, brauchen Einschätzung oder stecken mitten in einem Verfahren? Als Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt ist es unser Anspruch, Ihnen Struktur, realistische Optionen und persönliche Begleitung zu bieten.