Wenn offene Forderungen zum Risiko werden – wir vertreten Sie im Sanierungs- und Insolvenzverfahren.
Sie wollen offene Beträge geltend machen oder prüfen lassen, ob sich ein Verfahren lohnt? Wir analysieren Unterlagen, prüfen die Erfolgschancen und übernehmen Ihre Vertretung – verlässlich und fristgerecht.

Sie beinhaltet die rechtliche Begleitung bei der Geltendmachung offener Forderungen – vor allem in Insolvenz- und Sanierungsverfahren. Ob Anmeldung, Prüfung oder Teilnahme an Entscheidungen: Wir stellen sicher, dass Ihre Ansprüche rechtlich korrekt eingebracht und wirtschaftlich sinnvoll verfolgt werden – nachvollziehbar, fristgerecht und rechtlich abgesichert.




In vielen Fällen entscheidet die richtige Aufbereitung der Forderung über eine mögliche Quote im Verfahren. Wir analysieren Ihre Ansprüche, prüfen Sicherheiten, dokumentieren alle rechtlichen Grundlagen und übernehmen die Einbringung beim zuständigen Gericht. Auch bei Gläubigerversammlungen oder Abstimmungen über Sanierungspläne vertreten wir Ihre Interessen – mit Weitblick und Kenntnis der Abläufe. Unser Ziel: den Schaden begrenzen, die Quote sichern und Ihre Rechte effektiv einbringen.
Wir prüfen, wie Sie als Gläubiger rechtlich auftreten können – mit belastbarer Einschätzung und konkreten Schritten zur Anmeldung und Vertretung.
Viele unserer Mandanten haben ähnliche Fragen, bevor sie sich zu einer Kontaktaufnahme entscheiden. Hier beantworten wir jene Punkte, die in der Praxis besonders häufig auftauchen – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Sie umfasst die anwaltliche Unterstützung bei der Anmeldung und Geltendmachung von Forderungen im Rahmen eines Sanierungs- oder Konkursverfahrens. Wir übernehmen die Abwicklung und vertreten Sie rechtlich im Verfahren.
Die Forderung muss vollständig, belegt und fristgerecht beim zuständigen Insolvenzgericht eingebracht werden. Wir übernehmen die Vorbereitung, Formulierung und Einreichung aller Unterlagen.
Forderungen müssen innerhalb der vom Gericht gesetzten Anmeldefrist eingebracht werden – meist wenige Wochen nach Verfahrenseröffnung. Wir behalten alle Fristen im Blick und handeln rechtzeitig.
Das hängt vom Vermögen der Schuldnerseite, der Rangordnung Ihrer Forderung und dem Verfahrenstyp ab. Wir prüfen die Aussichten individuell und vertreten Ihre Interessen bei Verteilung und Abstimmung.
Sie können mitentscheiden, etwa über Sanierungspläne oder Quotenverteilungen. Wir vertreten Ihre Stimme und begleiten Sie durch die Abstimmung.
Wenn Ihnen bestimmte Vermögenswerte zustehen, die nicht in die Insolvenzmasse fallen. Wir prüfen, ob Aus- oder Absonderungsrechte bestehen und wie Sie diese geltend machen.
Immer dann, wenn es um rechtlich komplexe Sachverhalte, größere Summen oder strittige Forderungen geht. Wir beraten ehrlich, ob und wann der Einsatz sinnvoll ist.Gläubigervertretung | Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt
Sie möchten sich absichern, brauchen Einschätzung oder stecken mitten in einem Verfahren? Als Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt ist es unser Anspruch, Ihnen Struktur, realistische Optionen und persönliche Begleitung zu bieten.