Wenn Qualität nicht hält, was sie verspricht – wir setzen uns für Ihre Ansprüche ein, wenn Leistungen oder Produkte hinter den Erwartungen zurückbleiben.
Sie haben ein Produkt gekauft oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen, die nicht hält, was sie sollte? Wir analysieren Ihre Ausgangslage, prüfen bestehende Ansprüche und helfen, konkrete Schritte einzuleiten.

Dieses Rechtsgebiet ist Teil des österreichischen Zivilrechts. Es verpflichtet den Verkäufer oder Dienstleister, für Mängel einzustehen, die bei der Übergabe oder Erfüllung bereits vorhanden waren. Neben Sachgütern umfasst es auch digitale Inhalte, Werkleistungen und Vertragsverhältnisse. Die Reform 2022 brachte wichtige Neuerungen – insbesondere für digitale Produkte. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche rechtssicher zu beurteilen und durchzusetzen.




Mängel sind nicht immer auf den ersten Blick erkennbar – aber sie können große rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Wir prüfen für Sie, ob ein Gewährleistungsanspruch besteht, übernehmen die Kommunikation mit Verkäufer oder Dienstleister und sorgen dafür, dass Fristen gewahrt bleiben. Bei komplexeren Sachverhalten – etwa bei technischen Produkten, digitalen Anwendungen oder Leistungen über Grenzen hinweg – stehen wir Ihnen strategisch zur Seite.
Je früher Sie handeln, desto größer Ihre Handlungsspielräume. Wir zeigen auf, welche Optionen Sie haben, klären Haftungsverhältnisse und begleiten Sie – außergerichtlich oder im Verfahren.
Viele unserer Mandanten haben ähnliche Fragen, bevor sie sich zu einer Kontaktaufnahme entscheiden. Hier beantworten wir jene Punkte, die in der Praxis besonders häufig auftauchen – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Käufer bei Mängeln, die bei Übergabe vorhanden waren. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage – meist durch den Hersteller – und betrifft häufig einen längeren Zeitraum oder zusätzliche Leistungen. Wir klären, ob in Ihrem Fall gesetzliche oder freiwillige Ansprüche greifen – und wie diese durchsetzbar sind.
Die Frist beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe der beweglichen Sache und drei Jahre bei unbeweglichen Objekten. Bei digitalen Leistungen gelten teilweise neue, spezifische Vorschriften. Fristversäumnis kann Ihre Ansprüche gefährden – wir sorgen dafür, dass das nicht passiert.
Sie können Verbesserung oder Austausch verlangen. Wenn das nicht möglich oder zumutbar ist, haben Sie Anspruch auf Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag. Wir helfen Ihnen, die richtige Vorgehensweise zu wählen und setzen Ihre Rechte gezielt durch.
Ja. Seit 2022 sind auch digitale Inhalte (z. B. Software, Apps, Cloud-Dienste) ausdrücklich umfasst. Anbieter müssen funktionsfähige, sichere und aktuelle Leistungen erbringen. Wir prüfen, ob diese Vorgaben eingehalten wurden – und welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Hier gibt es unterschiedliche Situationen, je nachdem, wer der Vertragspartner ist. Innerhalb der ersten zwölf Monate liegt die Beweislast grundsätzlich beim Verkäufer – es wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Danach kehrt sich das um. Wir unterstützen bei der Beweissicherung und vertreten Sie bei Bedarf auch vor Gericht.
Nein – zumindest nicht im Verhältnis zu Verbrauchern. Bei Geschäften zwischen Unternehmern oder Privatpersonen sind gewisse Einschränkungen möglich. Wir prüfen Ihre Vertragslage und zeigen auf, ob ein Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart wurde.
Hier kann die gesetzliche Frist auf ein Jahr verkürzt werden – wenn dies im Vertrag klar und individuell geregelt wurde. Wir bewerten für Sie, ob eine solche Regelung gültig ist und ob ein Mangel trotz Fristverkürzung geltend gemacht werden kann.Gewährleistungsrecht Klagenfurt | Rechte bei Mängeln durchsetzen
Sie möchten sich absichern, brauchen Einschätzung oder stecken mitten in einem Verfahren? Als Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt ist es unser Anspruch, Ihnen Struktur, realistische Optionen und persönliche Begleitung zu bieten.