Erbrecht und Verlassenschaft

Wenn aus Verlust rechtliche Schritte folgen – wir beraten Sie rund um Testament, Pflichtteil und Nachlassregelung.

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Erbe offen oder Streit droht?

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Nach einem Todesfall stehen viele vor Fragen, die dringend beantwortet werden müssen. Wir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen umsetzbare Schritte auf – verständlich und lösungsorientiert.

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Was bedeutet Erbrecht?

Kurz erklärt.

Das österreichische Erbrecht regelt, wie Vermögenswerte nach dem Tod einer Person weitergegeben werden – durch gesetzliche Regelungen oder testamentarische Verfügungen. Dabei spielen neben Erbfolge auch Pflichtteile, Erbverträge, Verzichtserklärungen und die Verlassenschaftsabwicklung eine Rolle. Wir beraten Sie, ob Sie ein Testament errichten wollen, Ansprüche geltend machen möchten oder sich über rechtliche Konsequenzen einer Erbschaft informieren wollen.

Vertrauen

Sie erhalten rechtliche Einschätzung auf Augenhöhe – verständlich und mit Feingefühl für Ihre persönliche Situation.

Lösungsorientiert

Wir helfen Ihnen, praktische Vereinbarungen zu treffen und rechtliche Konflikte zu vermeiden – ob innerhalb der Familie oder gegenüber Behörden.

Persönlich

Keine Erbsache ist wie die andere. Unsere Beratung ist individuell, direkt und strukturiert – ohne unnötige Umwege.
Was bedeutet das genau?

Im Detail.

Hinter jedem Nachlass stehen persönliche Beziehungen, Erwartungen und rechtliche Fragen. Wir gestalten und prüfen letztwillige Verfügungen, unterstützen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, begleiten Sie im Verlassenschaftsverfahren und beraten zu Erbverzichten oder Übergaben. Auch bei komplexen Themen wie Unternehmensnachfolge oder grenzüberschreitenden Erbfällen stehen wir an Ihrer Seite – sachlich, strukturiert und persönlich erreichbar.

Sie wollen mehr wissen?

Lassen Sie sich beraten.

Ein rechtzeitig aufgesetztes Testament oder eine rechtliche Beratung im Streitfall kann langwierige Konflikte verhindern. Wir sorgen für Struktur, zeigen Ihre Optionen auf und vertreten Ihre Interessen – auch gegenüber Miterben, Behörden oder Notare

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Sie haben Fragen?

Unsere FAQs.

Viele unserer Mandanten haben ähnliche Fragen, bevor sie sich zu einer Kontaktaufnahme entscheiden. Hier beantworten wir jene Punkte, die in der Praxis besonders häufig auftauchen – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anteil am Erbe, der bestimmten nahen Angehörigen – insbesondere Kindern und Ehepartnern – zusteht. Auch wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden, bleibt ihr Anspruch auf eine Auszahlung bestehen. Wir helfen bei der Prüfung, Durchsetzung oder Abwehr solcher Ansprüche – mit Blick auf geltende Fristen und Belege.

Das Verfahren beginnt mit der gerichtlichen Verständigung eines Notars, der als Gerichtskommissär fungiert. Es werden Vermögenswerte festgestellt, Erben ermittelt und letztlich über die Verteilung des Nachlasses entschieden. Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens und sorgen dafür, dass Ihre Rechte und Interessen gewahrt bleiben.

Ein Testament kann alleine errichtet und auch wieder aufgehoben werden. Ein Erbvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien und nur unter besonderen Bedingungen aufhebbar. Beide Formen erfordern rechtliche Sorgfalt und klare Formulierungen – wir helfen bei der Auswahl und rechtssicheren Gestaltung.

Ja – zum Beispiel, wenn es Formfehler gibt, eine Person unter Druck gesetzt wurde oder Zweifel an der geistigen Verfassung des Verfassers bestehen. Eine Anfechtung muss gut begründet sein. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und vertreten Sie im Verfahren – sachlich und konsequent.

In einer Erbengemeinschaft müssen wichtige Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Das führt nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation innerhalb der Erbengemeinschaft, helfen bei der Aufteilung und vertreten Ihre Interessen, wenn keine Einigung erzielt werden kann

Ein Erbverzicht ist eine im Vorhinein getroffene vertragliche Regelung, bei der ein Erbe auf seinen Anspruch verzichtet – oft zugunsten klarer Familienregelungen oder zur Absicherung von Unternehmensnachfolgen. Wir erstellen rechtssichere Verzichtsverträge und beraten zu deren strategischem Einsatz.

Im Erbrecht gelten unterschiedliche Fristen – etwa für die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, für Pflichtteilsforderungen oder bei der Testamentsanfechtung. Wer diese Fristen versäumt, kann seine Ansprüche verlieren. Wir klären, welche Fristen für Sie gelten und helfen bei der rechtzeitigen Wahrung Ihrer Rechte.

Kontaktieren Sie uns

Verantwortung übernehmen – das ist unser Job.

Sie möchten sich absichern, brauchen Einschätzung oder stecken mitten in einem Verfahren? Als Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt ist es unser Anspruch, Ihnen Struktur, realistische Optionen und persönliche Begleitung zu bieten.

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