Ehe- und Familienrecht

Wenn das Persönliche rechtliche Wege erfordert – wir begleiten Sie durch emotionale und juristische Veränderungen.

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Scheidung, Streit um Unterhalt oder Fragen zur Obsorge – wir hören zu, analysieren Ihre Lage und unterstützen Sie mit familienrechtlicher Beratung dabei, gute Entscheidungen zu treffen. Verständlich und mit strukturierter Vorgehensweise.

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Was bedeutet Ehe- und Familienrecht?

Kurz erklärt.

Dieses Rechtsgebiet umfasst sämtliche Regelungen zwischen Ehepartnern, Lebensgefährten, Eltern, Kindern sowie weiteren nahen Angehörigen. Es betrifft unter anderem Themen wie Eheschließung, Trennung, Scheidung, Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt, Vermögensaufteilung und Erbfolge. Wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen, begleiten Verhandlungen und vertreten Sie vor Gericht – verlässlich, strukturiert und mit Rücksicht auf Ihre persönliche Lage.

Vertrauen

Wir hören zu, stellen die richtigen Fragen und schaffen eine Gesprächsbasis, auf der Sie entscheiden können.

Lösungsorientiert

Gerade im Familienrecht braucht es praktische, tragfähige Lösungen – wir helfen Ihnen, sie zu finden.

Persönlich

Jede Situation ist anders. Wir begleiten Sie individuell – mit juristischem Wissen und menschlichem Verständnis
Was bedeutet das genau?

Im Detail.

Im Familienrecht geht es um rechtliche Auseinandersetzungen, die eng mit dem privaten Leben verbunden sind – etwa bei Scheidung, Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht oder der Trennung unverheirateter Paare. Auch Fragen zu Aufteilungsvereinbarungen, Eheverträgen oder der Absicherung von Kindern spielen eine Rolle. Wir analysieren die Ausgangslage, geben Orientierung in belastenden Situationen und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und klarer Strategie.

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Lassen Sie sich beraten.

Wenn persönliche Beziehungen rechtliche Folgen haben, ist ein klarer Kopf gefragt. Wir klären Ansprüche, schützen Rechte und helfen, tragfähige Vereinbarungen zu entwickeln – oder vertreten Sie konsequent vor Gericht.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere FAQs.

Viele unserer Mandanten haben ähnliche Fragen, bevor sie sich zu einer Kontaktaufnahme entscheiden. Hier beantworten wir jene Punkte, die in der Praxis besonders häufig auftauchen – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.

Eine Scheidung kann einvernehmlich oder strittig erfolgen. Bei der einvernehmlichen Scheidung müssen beide Parteien zustimmen und eine Regelung zu Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht und Vermögen vorlegen. Bei der strittigen Scheidung entscheidet das Gericht über die Scheidungsgründe und Folgeregelungen. Wir begleiten Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zur gerichtlichen Entscheidung oder Einigung.

Unterhalt kann Ehepartnern, Kindern oder ehemaligen Ehepartnern zustehen. Die Anspruchsgrundlagen unterscheiden sich je nach Lebenssituation, Betreuungsaufwand und Einkommensverhältnissen. Wir berechnen den Unterhaltsbedarf, prüfen Leistungsfähigkeit und sorgen für die rechtssichere Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen – vor Gericht oder durch außergerichtliche Vereinbarungen.

Die Obsorge betrifft Entscheidungen über das Leben und die Betreuung eines Kindes. In Österreich ist die gemeinsame Obsorge bei verheirateten Ehepartnern die Regel, außer sie widerspricht dem Kindeswohl. Das Gericht entscheidet, ob eine gemeinsame, alleinige oder alternative Lösung angemessen ist. Wir unterstützen Sie bei Anträgen, vertreten Ihre Position im Verfahren und helfen, kindgerechte Regelungen zu entwickeln.

Das Kontaktrecht (umgangssprachlich Besuchsrecht) stellt sicher, dass Kinder zu beiden Elternteilen Kontakt haben können. Wir entwickeln realistische und dem Alltag angepasste Regelungen oder vertreten Sie bei gerichtlichen Verfahren, wenn keine Einigung erzielt werden kann – stets mit Blick auf das Kindeswohl und Ihre familiäre Situation.

Das Vermögen, das während der Ehe angeschafft wurde, fällt grundsätzlich in den Aufteilungsbereich – ausgenommen davon ist etwa vor der Ehe eingebrachtes Eigengut. Wir prüfen, welche Vermögenswerte betroffen sind, klären Zugehörigkeiten und setzen Ihre Ansprüche durch – bei Bedarf auch mit Sachverständigen oder gerichtlicher Unterstützung.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung vereinbaren die Partner im Vorfeld alle wesentlichen Fragen: Vermögensaufteilung, Obsorge, Unterhalt und Kontaktrecht. Das Verfahren ist rasch und konfliktarm. Wir bereiten die erforderlichen Vereinbarungen vor, sorgen für rechtssichere Formulierungen und begleiten Sie zur Verhandlung bei Gericht.

Sobald familiäre Konflikte rechtliche Auswirkungen haben – etwa bei Trennung, Uneinigkeit über das Kindeswohl oder vermögensrechtlichen Fragen – ist juristische Beratung sinnvoll. Wir sorgen für Klarheit, schaffen Struktur und vertreten Ihre Interessen zielgerichtet – mit Erfahrung, Fingerspitzengefühl und dem nötigen Durchblick.Ehe- und Familienrecht | Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt

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Verantwortung übernehmen – das ist unser Job.

Sie möchten sich absichern, brauchen Einschätzung oder stecken mitten in einem Verfahren? Als Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt ist es unser Anspruch, Ihnen Struktur, realistische Optionen und persönliche Begleitung zu bieten.

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