Wenn der Beruf zur rechtlichen Herausforderung wird – wir vertreten Sie im Disziplinarverfahren.
Sie wurden auf ein mögliches Fehlverhalten im Dienst hingewiesen und stehen nun vor einem disziplinarrechtlichen Verfahren? Wir erklären, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, begleiten Sie bei allen Schritten und sorgen dafür, dass Ihre berufliche Situation nicht unnötig gefährdet wird.

Im öffentlichen Dienst gelten besondere Regeln für das Verhalten am Arbeitsplatz. Kommt es zu Auffälligkeiten, kann ein dienstrechtliches Verfahren eingeleitet werden – unabhängig von einem Strafverfahren. Die Folgen reichen von Ermahnungen bis hin zur Beendigung des Dienstverhältnisses. Wir begleiten Sie vom ersten Schriftstück bis zur Entscheidung und sorgen dafür, dass Sie in jeder Phase des Verfahrens gut vertreten sind.




Nicht jeder Vorwurf hat disziplinäre Relevanz – und nicht jede Maßnahme ist gerechtfertigt. Wir prüfen, ob die Anschuldigungen tragfähig sind, fordern Einblick in die Verfahrensunterlagen und unterstützen bei Stellungnahmen. Bei Gesprächen mit der Dienstbehörde oder Anhörungen vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Unser Ziel ist es, unbegründete Konsequenzen zu vermeiden und den Eingriff in Ihre berufliche Zukunft so gering wie möglich zu halten.
Verfahrenssicherheit beginnt mit Information. Wir prüfen Ihre Lage und zeigen, wie Sie Ihre Position wahren können.
Viele unserer Mandanten haben ähnliche Fragen, bevor sie sich zu einer Kontaktaufnahme entscheiden. Hier beantworten wir jene Punkte, die in der Praxis besonders häufig auftauchen – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Ein Disziplinarverfahren wird eingeleitet, wenn der Dienstgeber ein pflichtwidriges Verhalten vermutet – zum Beispiel Fehlverhalten gegenüber Kollegen, Verstoß gegen interne Vorschriften oder unentschuldigtes Fernbleiben. Wir prüfen, ob die Vorwürfe haltbar sind und wie Sie sich rechtlich wehren können.
Disziplinarrecht gilt für Beamte, Lehrer, Justizbedienstete, Polizeikräfte und andere öffentlich Bedienstete. Auch für Kammerberufe wie Notare oder Ärzte gelten eigene dienstrechtliche Regelungen. Wir beraten Sie unabhängig von Ihrer Berufsgruppe.
Es beginnt meist mit einem Verdacht oder einer Meldung. Danach folgen Untersuchungen, eine schriftliche Stellungnahme und eventuell eine mündliche Anhörung. Wir begleiten Sie in allen Phasen – vom ersten Kontakt bis zur Entscheidung.
Ein disziplinarrechtliches Verfahren ist eigenständig. In manchen Fällen kann jedoch zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet werden – etwa bei Untreue oder Amtsmissbrauch. Wir prüfen beide Ebenen und sorgen für abgestimmte Schritte.
Neben Verwarnungen oder Gehaltskürzungen kann es auch zur Suspendierung oder Beendigung des Dienstverhältnisses kommen. Wir setzen uns dafür ein, dass unverhältnismäßige Schritte vermieden werden.
Mit fundierten Stellungnahmen, klarer Beweissicherung und sachlichem Auftreten. Wir analysieren Ihre Lage, entwickeln eine Strategie und vertreten Sie bei Gesprächen, Anhörungen und in der gesamten Kommunikation mit der Behörde.
Am besten sofort, wenn Sie über den Vorwurf oder das Verfahren informiert werden. Eine rechtzeitige Reaktion kann spätere Nachteile vermeiden und Ihre Ausgangsposition verbessern.Disziplinarrecht | Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt
Sie möchten sich absichern, brauchen Einschätzung oder stecken mitten in einem Verfahren? Als Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt ist es unser Anspruch, Ihnen Struktur, realistische Optionen und persönliche Begleitung zu bieten.