Wenn der Bau nicht nach Plan läuft – wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Bauträgern und Projektentwicklern.
Zahlungen, Fristen, Ausstattungsdetails: Bauträgerverträge sind komplex – und kleine Formulierungen haben oft große Wirkung. Wir prüfen, klären und sichern Ihre Interessen – bevor es teuer oder langwierig wird.

Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauträgern und Erwerbern – insbesondere bei noch zu errichtenden Wohnungen oder Häusern. Es betrifft die Gestaltung von Verträgen, Zahlungspflichten, Übergaben, Ausstattungsmerkmale und Mängelrechte. Wir prüfen Vertragsinhalte, begleiten Grundbuch- und Zahlungsabwicklung und vertreten Sie bei Problemen rund um Bauverzögerung, Qualität oder Insolvenz.




Das Bauträgerrecht umfasst alle rechtlichen Themen, die beim Erwerb von noch zu errichtenden Immobilien relevant sind. Dazu gehören Anzahlungen, BTVG-Ratenpläne, bauliche Änderungen, Sonderwünsche, Übergabetermine und Haftungsfragen. Wir analysieren Vertragslagen, prüfen Risiken und begleiten Sie bei jeder Auseinandersetzung mit dem Bauträger – rechtssicher, strukturiert und mit dem Blick aufs Ziel.
Bauträger liefern zu spät, zu wenig oder mit Mängeln – und plötzlich stehen Sie allein da. Wir schaffen rechtliche Orientierung, sichern Ihre Ansprüche und zeigen, wie Sie vorgehen können – bevor Fristen verstreichen oder Chancen verloren gehen.
Viele unserer Mandanten haben ähnliche Fragen, bevor sie sich zu einer Kontaktaufnahme entscheiden. Hier beantworten wir jene Punkte, die in der Praxis besonders häufig auftauchen – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht
Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauträger und dem Erwerber über eine Immobilie, die erst errichtet wird. Er enthält Regelungen über Leistungen, Zahlungspläne, Fristen, Ausstattung, Übergabe und Sicherstellungen. Wir prüfen, ob Ihre Interessen ausreichend gewahrt si
Anzahlungen sind gesetzlich geregelt (BTVG) und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden. Wir prüfen, ob die Zahlung abgesichert ist – z. B. durch Treuhandkonto, Bankgarantie oder Versicherung.
Wir prüfen, ob Vertragsfristen verletzt wurden, ob Sie Schadenersatz oder einen Rücktritt geltend machen können und wie Sie auf Verzögerungen juristisch reagieren. In vielen Fällen gibt es klare Vertragsklauseln oder gesetzliche Ansprüche.
Mängel müssen dokumentiert und dem Bauträger angezeigt werden. Wir begleiten Sie bei der Mängelrüge, setzen Nachbesserungsfristen und vertreten Ihre Rechte auf Verbesserung, Preisminderung oder Rücktritt – auch vor Gericht.
Wenn ein Bauträger zahlungsunfähig wird, ist rasches Handeln entscheidend. Wir prüfen Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren, melden Forderungen an und sichern Ihre Rechte – insbesondere bei nicht fertiggestellten Objekten.
Neben dem Bauträger können auch Planer, Bauunternehmen oder Subunternehmer verantwortlich sein. Wir prüfen, wer haftet, und setzen Ihre Ansprüche gegen alle beteiligten Parteien durch.
Bereits vor Vertragsunterzeichnung – und nicht erst bei Problemen. Wir erkennen Risiken, verhandeln Nachbesserungen und geben Ihnen die Sicherheit, mit einem tragfähigen Vertrag in Ihr Projekt zu starten.
Sie möchten sich absichern, brauchen Einschätzung oder stecken mitten in einem Verfahren? Als Rechtsanwaltskanzlei in Klagenfurt ist es unser Anspruch, Ihnen Struktur, realistische Optionen und persönliche Begleitung zu bieten.